06 August 2009

Geld gegen Ware?


Was kaufen wir eigentlich, wenn wir Geld ausgeben? Für gewöhnlich ist es ganz einfach. Ich gehe in ein Geschäft, suche mir ein Produkt aus, gehe damit an die Kasse, lege mein Geld hin und danach gehört das, was ich mir ausgesucht habe mir. Dieser einfache Vorgang ist heutzutage leider nicht mehr ganz so eindeutig, wenn das Produkt eine Musik-CD, eine Video-DVD oder gar ein Stück Software ist. Um das klar zu machen, fange ich mal ganz von Vorne an.

Wenn ich mir in der Bäckerei ein Brot kaufe, was darf ich danach damit machen? Ich darf es eigentlich nutzen, wie ich will, z.B. essen, verschenken, wegwerfen, sogar weiterverkaufen.

Wie sieht es mit einem Gebrauchsgegenstand aus, sagen wir einer Waschmaschine? Ich darf Wäsche damit waschen, das ist klar. Das darf ich solange sie nicht kaputt ist, auch klar. Ich darf sie weiterverkaufen (z.B. wenn ich eine neue haben möchte). Wenn ich die Waschmaschine für irgendetwas anderes verwenden möchte, dann darf ich das auch, da sie MIR gehört. Es kann mich z.B. niemand daran hindern einen Ventilator draus zu bauen (nicht dass ich das wollen würde ;-) ). Wenn ich sowas mache verliere ich lediglich die Garantie des Herstellers. Wenn ich mich damit auskenne, kann ich mir auch anschauen, wie die Waschmaschine konstruiert ist, die nötigen Bauteile kaufen und eine neue bauen und diese selber nutzen. Verkaufen dürfte ich diese Eigenkreation höchstwahrscheinlich nicht, da der Hersteller möglicherweise irgendwelche Patente im Gerät angewendet haben. Benutzen dürfte ich es aber, da ich dieses Ding selber gebaut habe.

Interessant wird es jetzt wenn ich mich den virtuellen Gütern widme. Was erwerbe ich, wenn ich mir eine Musik-CD oder eine Video-DVD kaufe? Zum einen erwerbe ich den physischen Datenträger, das ist klar. Aber was ist mit der Musik oder dem Film? Diese Dinge werden mir nicht gehören, so gerne ich das vielleicht auch hätte. Ich erwerbe mit so einem "Bildtonträger" das Recht mir die darauf enthaltenen Medien so oft anzusehen oder anzuhören, wie es mir beliebt. Dummerweise ist dieses Recht an die Existenz des Mediums gebunden. Sobald sich dieses Medium nicht mehr in meinem Besitz befindet oder kaputt ist, erlischt automatisch dieses Recht.

Aber halt, es handelt sich hierbei doch um digitale Medien. Digital bedeutet doch, dass man die Information verlustfrei duplizieren kann. Also, wieso gehe ich nicht hin und fertige mir digitale Kopien der Medien an, um dem Verlust der Datenträger vorzubeugen?

Bei den meisten Musik-CDs geht das noch ohne Probleme und ist sogar erlaubt. Bei Video-DVDs und einigen Musik-CDs sieht das aber ganz anders aus. Diese sind mit einem sogenannten "Kopierschutz" versehen, der es unmöglich machen soll Kopien der Datenträger anzufertigen. Von den Nebenwirkungen mal abgesehen (viele betroffene Musik-CDs lassen sich nicht überall abspielen), fühle ich mich als Verbraucher entmündigt. Wenn mir nämlich jetzt eine Video-DVD kaputt geht (sowas ist schnell passiert), dann kriege ich höchstwahrscheinlich keinen Ersatz. Ich könnte natürlich hingehen und versuchen den Kopierschutz zu umgehen, aber damit würde ich mich strafbar machen. Wenn ich mir Nutzungsrechte an Medien kaufe, dann hätte ich gerne mehr Rechte was ich damit machen darf. Ich will nicht auf die Datenträger beschränkt sein, die ich kaufe. Ich möchte meine Musik vielleicht zusätzlich auf einem MP3-Player abspielen. Einige meiner Videos hätte ich vielleicht gerne in einem komprimierten Format auf einem Medienserver, damit ich nicht immer die DVD aus dem Regal suchen muss. Bei Musik ist das mittlerweile mehr oder weniger problemlos möglich, aber bei den Filmen nicht ohne sich strafbar zu machen.

Wie sieht es denn bei Software aus? Wenn ich jetzt in einen "Geiz-" oder "Blödmarkt" gehe, mir eine beliebige Software aus dem Regal greife, weiß ich an der Kasse nie genau, was genau ich da eigentlich erwerbe. Ich beziehe mich hier nicht auf das was ich damit machen KANN, sondern auf das, was ich damit machen DARF. Bei Software kann der Hersteller per EULA dem Benutzer so einiges aufdiktieren. Die bekannteste Einschränkung dürfte die Tatsache sein, dass man das Produkt nur auf einem System installieren darf. Was ist denn, wenn ich neben meinem Rechner einen Laptop habe und das Produkt auf beiden Systemen einsetzen möchte? Richtig, ich muss es mir nochmal kaufen. Richtig böse wird es, wenn der Hersteller einem vorschreibt, wofür man das Produkt verwenden darf. Z.B. darf Microsoft Office Home and Student nicht für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden (obwohl es das ganz normale Office ist). Anders als bei der Waschmaschine darf ich auch keinen Ventilator daraus bauen. Ich darf Software nicht auseinander nehmen, verändern oder ergänzen (das darf ich nur mit freier Software, aber die steht hier nicht zur Diskussion).

Ganz besonders interessant bei dieser Diskussion ist aber, welche Rechte erwirbt man, wenn es kein Medium gibt? Bei Software ändert sich nicht viel, die ist bereits durch EULAs hinreichend beschnitten. Bei Musik sieht das anders aus (ich weiß das das mittlerweile nicht mehr ganz so schlimm ist). Wenn ich mir in einem Online Musikladen, der nicht aus Rußland stammt, Musik kaufe und es sich um kein MP3 handelt, dann kann ich diese Musik höchstwahrscheinlich nicht so einsetzen, wie ich das vielleicht gerne würde, weil sie mit DRM versehen ist. Es kann sein, dass das Lied nur auf dem Rechner läuft auf dem es runtergeladen wurde. Was ist, wenn das Betriebssystem mal kaputt geht oder man mit seinen Daten auf einen anderen Rechner umziehen möchte? Man kann die Lieder möglicherweise nur begrenzt oft kopieren und das nur auf Geräte, die dieses DRM auch unterstützen. Manchmal darf man zwar das Lied auf eine CD brennen, mit deren Hilfe man es in ein DRM-freies Format konvertieren könnte, aber darunter leidet leider die Qualität.

Bei Musik ist DRM mittlerweile out, aber bei Videos gerade im Kommen. Microsoft bietet auf der XBox360 einen Videomarktplatz an. Dort kann man Videos kaufen. Kaufen bedeutet hier aber, dass man sie nur auf der XBox abpsielen kann (also nichts mit Medienserver). Wenn diese kaputt geht kann man die Videos mit seiner Kennung kostenlos erneut auf eine andere XBox laden. Die Videos sind an die Kennung gekoppelt. Interessant ist der Verleih von Filmen über diese Plattform. Lädt man sich solch ein Video herunter, hat man 14 Tage lang Zeit es zu gucken. Sobald man aber das erste mal auf Play gedrückt hat, verringert sich diese Zeit auf ein paar Stunden (damit man es ja nicht mehr als einmal gucken kann). Ich bleibe da lieber bei der Videothek. Da kann ich selber entscheiden, wann ich den Film zurück bringe und muss nicht Stundenlang auf den Download warten und es ist auch noch billiger.

Richtig unverschämt kann es bei Software in Kombination mit DRM aussehen. Ich möchte erstmal mit dem Positivbeispiel anfangen und bleibe dafür mal auf der XBox. Dort können sogenannte Arcade-Spiele gegen virtuelles Geld gekauft werden. Diese sind, wie auch die Videos, an eine Kennung gekoppelt. Ist die Kennung nicht vorhanden, können diese Spiele nur als Demo gespielt werden. Anders sieht es hier bei Nintendo aus. Auf der Wii und auf dem neuen DSi kann man auch Spiele online kaufen. Diese sind aber nicht an eine Kennung gebunden, sondern an das Gerät. Das bedeutet, wenn das Gerät kaputt geht oder gestohlen wird, sind auch die Spiele weg.

Als letztes möchte ich mich um dem Wiederverkauf von virtuellen Gütern widmen. Bei der Waschmaschine ist es einfach, ich verkaufe sie und gut ist. Bei Video-DVDs ist es auch einfach, ich verkaufe die Filme, die ich nicht mehr haben möchte. Da ich ja keine Kopien machen durfte, gibt es keine Probleme. Wie ist es bei Musik-CDs? Ich kann und darf sie verkaufen. Aber Kopien davon darf ich nicht behalten und muss sie vernichten oder mit verkaufen. Bei Software ist es komplizierter. Laut Gesetz darf man generell Softwarelizenzen privat weiterverkaufen. Bei einigen Programmen ist das aber trotzdem nicht möglich (z.B. Online-Spiele). Spannend wird es bei Download-Spielen auf der Wii oder der XBox. Diese können nicht weiterverkauft werden. Auf der Wii ist das zwar möglich, aber dafür muss die ganze Konsole verkauft werden.

01 Mai 2009

Das blaue Wunder

Ich habe mir vor ein paar Wochen den neuen Nintendo DSi zugelegt. Ich wollte mir ohnehin einen neuen kaufen, da der Touchscreen meines alten DS lite mittlerweile nicht mehr richtig reagiert. Da ich zur Zeit in den USA bin dachte ich mir, dass ich die Gelegenheit nutzen sollte um den blauen DSi zu kaufen, den es in Deutschland nicht gibt. Ich hatte mich vorher informiert wie es um die technischen Details bestellt ist und war angenehm überrascht zu erfahren dass der DSi endlich auch WPA-Verschlüsselung für WLAN-Verbindungen bietet. Das Fehlen dieses Features hat mich beim DS schon immer sehr geärgert. Ein weiterer Vorteil war der kostenlose Browser, der in der Modul-Version für den alten DS(lite) über 40 Euro kostet. Der neue DSi hat einen eingebauten SD-Slot aber keinen Gameboy Advanced Schacht mehr. Letzteres stört mich eigentlich nicht besonders, da ich nie GBA auf dem DS gespielt hatte. Die A und B Knöpfe sind dort nämlich komisch angeordnet und man kann die Belegung nicht verändern.

Die größte Neuerung sind wohl die beiden neuen VGA Kameras. Sie erlauben Schnappschüsse und man kann die gemachten Bilder auch direkt am DSi bearbeiten. Eine der Kameras ist auf der Rückseite des DSi und die andere im Inneren. Letztere ist dafür da um Aufnahmen von sich selbst zu machen. Ein lustiges aber sinnloses Feature. Für alle Voyeure sei aber eine Warnung ausgesprochen. Die Kamera lässt sich nicht leise stellen. Selbst ein eingesteckter Kopfhörer hilft nicht. Sie haben dafür sogar den mechanischen Schiebewiderstand durch zwei Knöpfe ersetzt um die Lautstärke ausschließlich über die Software zu regeln.

Der DSi kann über das Mikrofon die Stimme aufzeichnen und auch verändern. Das gleiche ist auch mit Musikdateien möglich. Ich weiß leider nicht welche Dateiformate unterstützt werden, aber ich fürchte MP3 ist nicht dabei. Einen Musikplayer gibt es (noch) nicht.

Ein weiteres neues Feature ist der Spielemarktplatz, den man auch schon von der Wii kennt. Die Punktekarten sind kompatibel, aber obwohl man sowohl die Wii als auch den DSi mit einem Club Nintendo Account koppeln kann, können die Punkte untereinander nicht ausgetauscht werden. Es kommt noch schlimmer. Genau wie bei der Wii sind die Punkte nicht an die Person oder an den Account gebunden, sondern an die Hardware. Das bedeutet wenn Hardware kaputt/geklaut => verbleibende Punkte weg und das Recht auf wiederholten Download der bereits gekauften Spiele weg.

Überrascht war ich, als ich erfuhr dass der DSi einen Regionalcode besitzt. Das bedeutet mit meinem DSi werde ich nur amerikanische DSi-Spiele spielen können. Normale DS Spiele sind davon nicht betroffen. Ich hoffe mal dass ich von Deutschland aus auf den amerikanischen Spielemarktplatz zugreifen kann, sonst bringt mir diese neue Feature recht wenig. In Zeiten der Globalisierung sollte so etwas doch eigentlich der Vergangenheit angehören. Der Regionalcode hat auch zur Folge dass ich z.B. Deutsch nicht als Systemsprache einstellen kann. Da der DS(i) anhand der Systemsprache die Spielsprache festlegt, werde ich wohl in Zukunft Mehrsprachige Spiele auf Englisch spielen müssen. Nicht das mich das stört, aber ich hätte schon gerne die Wahl gehabt.

Der SD-Slot wird zum Speichern von Bildern, Audiodateien und Download-Spielen benutzt. Leider können Spiele nicht von der SD-Karte aus gestartet werden, sondern, wie bei der Wii, nur ausgelagert werden.

Bis auf den Regionalcode sieht es ja ganz gut aus mit dem Ding, aber der größte Hammer kommt jetzt. Ich erwähnte ja bereits dass der DSi jetzt endlich WPA kann. Das kann er auch, aber nur für DSi Inhalte. Das bedeutet im Moment nur den Webbrowser, den Shop und die Downloadspiele, die über Online-Funktionen verfügen. Ich verstehe einfach nicht wieso die das bei Nintendo nicht hinkriegen. Sie haben beim alten DS einen Designfehler gemacht und auf die Unterstützung von WPA verzichtet. Damit kann ich leben, wir alle machen Fehler. Dieser Designfehler scheint aber größer zu sein als ich zunächst angenommen habe. Mir ist vorher schon aufgefallen dass man im Hauptmenü des alten DS keine WLAN-Einstellungen machen kann. Das geht nur in Spielen die dies auch nutzen. Gespeichert werden die WLAN-Daten allerdings im internen Speicher des alten DS. Der neue DSi besitzt den Menüpunkt für WLAN-Einstellungen. Man kann, wie auch zuvor, 3 Verbindungen einrichten, die nur WEP können. Will man WPA muss man die erweiterten Einstellungen einrichten. Diese bieten dann 3 weitere Verbindungen, die auch WPA beherrschen. Allerdings können diese nicht von alten Spielen genutzt werden. Ich bin davon überzeugt dass es theoretisch möglich ist eine Anfrage eines alten Spieles auf die Ressource "WLAN" transparent zum neuen WLAN-Treiber (mir fällt grade kein anderes Wort ein) weiterzuleiten. Aus softwartechnischer Sicht ist das einfach nur ein Murks-Design, welches sich jetzt nur noch schwer verbessern lässt. Ich kann nur hoffen dass sich die Designer um einen Workaround bemühen und irgendwann ein Firmware Update zur Verfügung stellen welches diese Schwäche beseitigt.

Dieser Mangel ist für mich so schwerwiegend, dass ich es fast bereue mir den DSi gekauft zu haben. Aber eben nur fast, da er in seinem blauen Design immer noch schöner aussieht als alle Modelle die vorher erschienen sind. Wer kein blaues Wunder erleben will sollte sich allerdings zweimal überlegen ob er sich einen DSi zulegt oder nicht.